Gebrauchtwagenkäufer, die zusätzlich eine bezahlte Garantie abgeschlossen haben, müssen für Wartungsarbeiten oder Reparaturen nicht die vom Hersteller anerkannten Vertrags-Werkstätten aufsuchen, sondern können dafür auch eine freie Werkstatt auswählen. Dies hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden und erklärte damit eine entsprechende Klausel in den meisten Gebrauchtwagen-Garantie-Verträgen als ungültig.Anders als im Fall einer ohne Zusatzkosten gewährten Garantie durch den Hersteller, so der der VIII Zivilsenat des BGH, könne man dem Autobesitzer, der für diese Garantie bezahlt habe, nicht vorschreiben, wo er Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten ausführen ließe. Diese Klausel sei wegen einer unangemessenen Benachteiligung des Kunden unwirksam. (Auto-Reporter.NET/hhg)
{ 0 comments… add one now }